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Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Abkommen zwischen zwei Staaten, das die Besteuerungsrechte aufteilt, damit dasselbe Einkommen nicht voll doppelt besteuert wird; zwischen Deutschland und den USA besteht ein solches.

Das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf (Unternehmensgewinne, Dividenden, Lizenzgebühren, Arbeitslohn usw.) und gewährt Entlastung - in der Regel durch Freistellung oder Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Steuer.

Für ein deutsches Unternehmen mit US-Tätigkeit oder eine Person mit Einkünften auf beiden Seiten ist das Abkommen der Rahmen, der verhindert, dass derselbe Betrag voll doppelt besteuert wird. Wie es im Einzelfall greift, ist detailliert und sachverhaltsabhängig.

Passende Anbieter: Buchhaltung & Steuern

Siehe auch: Steuernummer, W-8BEN

Haeufige Fragen

Heißt das Abkommen, dass ich nur einmal Steuern zahle?
Nicht ganz - es teilt die Besteuerungsrechte zu und gewährt Entlastung (Freistellung oder Anrechnung), damit Einkommen nicht von beiden Staaten voll besteuert wird. Unter Umständen erklären Sie in beiden Ländern; das Abkommen regelt, wie die Entlastung erfolgt.
Gibt es ein deutsch-amerikanisches Steuerabkommen?
Ja. Deutschland und die USA haben ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (sowie ein separates für Erbschaften und Schenkungen), das grenzüberschreitende Einkünfte regelt.