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E-2-Visum

Das E-2-Visum ist ein US-amerikanisches Nichteinwanderungsvisum für „Vertragsinvestoren", das Staatsangehörigen eines Vertragslandes - Deutschland gehört dazu - erlaubt, in den USA zu leben, um ein Unternehmen zu führen, in das sie einen erheblichen Betrag investiert haben.

Deutschland hat ein entsprechendes Abkommen mit den USA, sodass deutsche Staatsangehörige ein E-2 beantragen können, um ein US-Unternehmen zu führen, in das sie einen „erheblichen" Betrag investiert haben (kein fester gesetzlicher Mindestbetrag, aber real und im Verhältnis zum Unternehmen mit Risiko behaftet).

Das E-2 ist abschnittsweise verlängerbar und an das Unternehmen gebunden; es ist ein Nichteinwanderungsvisum und selbst kein Weg zur Green Card. Die genauen Voraussetzungen - Investitionshöhe, Beteiligung, Tragfähigkeit - sind detailliert und einzelfallabhängig.

Siehe auch: L-1-Visum

Haeufige Fragen

Kann ein deutscher Staatsbürger ein E-2-Visum erhalten?
Ja - Deutschland ist E-2-Vertragsland, sodass deutsche Staatsangehörige, die erheblich und risikobehaftet in ein von ihnen geführtes US-Unternehmen investieren, es beantragen können. Die Einzelheiten sollten mit einem Einwanderungsanwalt geklärt werden.
Führt ein E-2 zur Green Card?
Nicht unmittelbar. Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum, das verlängert werden kann, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, aber selbst kein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsberechtigung ist; dafür wäre ein gesonderter Weg nötig.