E-2-Visum
Das E-2-Visum ist ein US-amerikanisches Nichteinwanderungsvisum für „Vertragsinvestoren", das Staatsangehörigen eines Vertragslandes - Deutschland gehört dazu - erlaubt, in den USA zu leben, um ein Unternehmen zu führen, in das sie einen erheblichen Betrag investiert haben.
Deutschland hat ein entsprechendes Abkommen mit den USA, sodass deutsche Staatsangehörige ein E-2 beantragen können, um ein US-Unternehmen zu führen, in das sie einen „erheblichen" Betrag investiert haben (kein fester gesetzlicher Mindestbetrag, aber real und im Verhältnis zum Unternehmen mit Risiko behaftet).
Das E-2 ist abschnittsweise verlängerbar und an das Unternehmen gebunden; es ist ein Nichteinwanderungsvisum und selbst kein Weg zur Green Card. Die genauen Voraussetzungen - Investitionshöhe, Beteiligung, Tragfähigkeit - sind detailliert und einzelfallabhängig.
Siehe auch: L-1-Visum
Haeufige Fragen
- Kann ein deutscher Staatsbürger ein E-2-Visum erhalten?
- Ja - Deutschland ist E-2-Vertragsland, sodass deutsche Staatsangehörige, die erheblich und risikobehaftet in ein von ihnen geführtes US-Unternehmen investieren, es beantragen können. Die Einzelheiten sollten mit einem Einwanderungsanwalt geklärt werden.
- Führt ein E-2 zur Green Card?
- Nicht unmittelbar. Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum, das verlängert werden kann, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, aber selbst kein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsberechtigung ist; dafür wäre ein gesonderter Weg nötig.