Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person betrieben - es gibt keine eigene juristische Person, der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen; vergleichbar mit der US-amerikanischen Sole Proprietorship.
Das Einzelunternehmen ist die Standardform für eine Einzelperson: einfach zu starten (Gewerbeanmeldung, bei Freiberuflern gar nichts), kein Mindestkapital, der Inhaber behält volle Kontrolle und den gesamten Gewinn. Nachteil ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Ein größeres, als Kaufmann eingetragenes Einzelunternehmen führt den Zusatz „e.K." (eingetragener Kaufmann). Eine deutsche Gesellschaft, die man in die USA „mitnimmt", gibt es nicht - der Inhaber gründet bei einer Expansion schlicht ein US-Unternehmen.
Haeufige Fragen
- Was bedeutet „e.K." hinter einem Namen?
- „e.K." steht für eingetragener Kaufmann - ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann. Es bleibt ein Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung, nur in eingetragener Kaufmannseigenschaft.
- Ist ein Freiberufler ein Einzelunternehmen?
- Freiberufler in den „freien Berufen" (Ärzte, Anwälte, Ingenieure usw.) arbeiten ebenfalls als Einzelunternehmer, gelten aber nicht als Gewerbe und sparen sich daher Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer. Die Haftung bleibt persönlich.