GbR
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Form, als zwei oder mehr Personen gemeinsam unternehmerisch tätig zu sein - ohne Mindestkapital, aber mit voller persönlicher Haftung der Gesellschafter.
Eine GbR entsteht automatisch, sobald Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen; sie braucht keine Eintragung ins Handelsregister und kein Mindestkapital. Im Gegenzug haften die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Sie ist bei Freiberuflern, kleinen Gewerben und Arbeitsgemeinschaften verbreitet und entspricht in etwa der US-amerikanischen General Partnership (GP).
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Siehe auch: GmbH, Einzelunternehmen
Haeufige Fragen
- Schützt eine GbR vor persönlicher Haftung?
- Nein. Anders als bei GmbH oder UG gibt es bei der GbR keinen Haftungsschutz - jeder Gesellschafter haftet persönlich für die Verbindlichkeiten. Wer Haftungsbeschränkung möchte, wählt meist GmbH oder UG.
- Muss eine GbR eingetragen werden?
- Eine klassische GbR braucht keine Handelsregistereintragung; seit 2024 kann sie sich jedoch freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen und wird dann zur „eGbR". Für gewerbliche Tätigkeit ist weiterhin eine Gewerbeanmeldung nötig.