Formular 5472
Das Formular 5472 ist eine US-Informationserklärung, die ausländisch beherrschte US-Corporations und ausländisch gehaltene Einpersonen-LLCs einreichen müssen, um Geschäfte mit ihren verbundenen (ausländischen) Parteien zu melden.
Wenn ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Person eine US-Corporation (ab 25 %) oder eine US-Einpersonen-LLC hält, muss die US-Einheit in der Regel jährlich das Formular 5472 einreichen und „meldepflichtige Geschäfte" mit verbundenen Parteien angeben - Einlagen, Darlehen, Zahlungen und Ähnliches. Es ist eine der am strengsten durchgesetzten IRS-Meldungen: Das Versäumnis (oder eine verspätete/unvollständige Abgabe) wird hoch sanktioniert - derzeit 25.000 $ pro Formular, und ohne Obergrenze: Weitere 25.000 $ fallen je 30-Tage-Zeitraum an, sobald das Versäumnis länger als 90 Tage nach IRS-Aufforderung andauert.
Eine ausländisch gehaltene Einpersonen-LLC reicht das Formular 5472 zusammen mit einem Pro-forma-Formular 1120 ein, selbst wenn keine US-Steuer anfällt. Das ist eine häufige und teure Falle für deutsche Gründer, die annehmen, eine „disregarded" LLC habe keine Meldepflicht.
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Siehe auch: EIN (US-Arbeitgeber-Steuernummer), LLC vs. GmbH
Haeufige Fragen
- Meine US-LLC macht keinen Gewinn - muss ich trotzdem Formular 5472 einreichen?
- In der Regel ja. Eine ausländisch gehaltene Einpersonen-LLC muss das Formular 5472 (mit Pro-forma-1120) auch ohne US-Einkünfte einreichen, allein wegen meldepflichtiger Vorgänge wie Kapitalzuführungen. Ein Versäumnis riskiert 25.000 $ Strafe.
- Welche Strafe droht bei Versäumnis von Formular 5472?
- Die IRS-Strafe beträgt derzeit 25.000 $ pro Formular bei Nichtabgabe oder unvollständiger/verspäteter Abgabe und ist nicht gedeckelt - weitere 25.000 $ fallen je 30-Tage-Zeitraum an, sobald das Versäumnis länger als 90 Tage nach IRS-Aufforderung andauert. Klären Sie Ihre Pflichten mit einem US-Steuerberater.