Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist das bestellte Leitungsorgan einer deutschen GmbH oder UG - er führt die Gesellschaft und vertritt sie nach außen; vergleichbar mit einem US-amerikanischen CEO bzw. Managing Member.
Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt und ins Handelsregister eingetragen. Er hat die gesetzliche Vertretungsmacht für die Gesellschaft, trägt aber auch persönliche Pflichten und kann bei Pflichtverletzungen - etwa nicht abgeführten Steuern oder verspäteter Insolvenzanmeldung - persönlich haften. Eine GmbH kann mehrere Geschäftsführer haben, einzeln oder gemeinsam vertretungsberechtigt. (Bei der AG übernimmt der Vorstand diese Rolle.)
Passende Anbieter: Recht & Notar
Haeufige Fragen
- Kann ein Geschäftsführer persönlich haften?
- Ja, in bestimmten Fällen - etwa bei nicht abgeführten Sozialabgaben oder Steuern oder verspäteter Insolvenzanmeldung. Im normalen Geschäftsbetrieb schützt sie der Haftungsschild der GmbH, doch Verletzungen ihrer gesetzlichen Pflichten können ihn durchbrechen.
- Ist ein Geschäftsführer dasselbe wie ein Inhaber?
- Nicht zwingend. Ein Geschäftsführer kann Gesellschafter sein (Gesellschafter-Geschäftsführer) oder ein externer angestellter Manager. Eigentum (Anteile) und Geschäftsführung (die Rolle des Geschäftsführers) sind getrennt.