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Prokura

Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vertretungsvollmacht nach deutschem Recht; der Prokurist darf das Unternehmen in nahezu allen Geschäften vertreten und wird ins Handelsregister eingetragen.

Die Prokura wird vom Inhaber oder der Geschäftsführung erteilt und gibt dem Prokuristen die Befugnis, praktisch alle Geschäfte vorzunehmen, die ein Handelsbetrieb gewöhnlich tätigt - Verträge schließen, einstellen und so weiter -, mit Ausnahme weniger vorbehaltener Handlungen wie dem Verkauf von Grundstücken oder des Unternehmens ohne besondere Vollmacht. Ein Prokurist zeichnet üblicherweise mit dem Zusatz „ppa." vor dem Namen. Ein genaues US-Gegenstück gibt es nicht; die Prokura ist breiter und formeller als eine übliche Zeichnungsbefugnis.

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Siehe auch: Geschäftsführer

Haeufige Fragen

Was bedeutet „ppa." vor einer Unterschrift?
„ppa." (per procura autoritate) kennzeichnet den Unterzeichner als Prokuristen, der in Prokura für das Unternehmen zeichnet - ein Hinweis auf umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht.
Ist ein Prokurist dasselbe wie ein Geschäftsführer?
Nein. Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Vertretungsorgan; der Prokurist hat eine erteilte handelsrechtliche Vollmacht. Eine Person kann beides sein, die Rollen sind aber verschieden.