Handelsregister
Das Handelsregister ist das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Kaufleute und Unternehmen in Deutschland - mit Rechtsform, Kapital, Vertretungsberechtigten und Sitz.
Gesellschaften wie GmbH oder AG entstehen rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister, das vom örtlichen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragungen sind öffentlich und online recherchierbar (Handelsregister.de / Unternehmensregister), womit das Register die maßgebliche Quelle ist, um zu prüfen, wer ein deutsches Unternehmen führt und wie es vertreten wird. Eine Registernummer (z. B. „HRB 12345") kennzeichnet den Eintrag.
Haeufige Fragen
- Was bedeutet „HRB" oder „HRA" in einer Registernummer?
- Das Handelsregister hat zwei Abteilungen: Abteilung A (HRA) für Einzelkaufleute und Personengesellschaften und Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Die Buchstaben zeigen, welche Art von Rechtsträger eingetragen ist.
- Kann ich ein deutsches Unternehmen selbst nachschlagen?
- Ja. Das Register ist öffentlich und online durchsuchbar; Sie können Rechtsform, Sitz, Kapital und vertretungsberechtigte Personen eines Unternehmens prüfen - nützlich, um einen deutschen Geschäftspartner zu verifizieren.