IHK (Industrie- und Handelskammer)
Eine IHK (Industrie- und Handelskammer) ist eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft der gewerblichen Wirtschaft, der nahezu jedes deutsche Gewerbeunternehmen automatisch als Mitglied angehört.
IHKs vertreten die regionalen Interessen der Wirtschaft, tragen das duale Ausbildungs- und Prüfungswesen, stellen Ursprungszeugnisse und andere Handelsdokumente aus und beraten ihre Mitglieder. Für die meisten Gewerbebetriebe ist die Mitgliedschaft Pflicht. Sie sind im Dachverband DIHK organisiert und von den AHKs zu unterscheiden, die die deutsche Wirtschaft im Ausland vertreten.
Siehe auch: AHK (Auslandshandelskammer), Handelsregister
Haeufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen IHK und AHK?
- Eine IHK ist eine inländische regionale Kammer, der Unternehmen in Deutschland angehören. Eine AHK ist eine Auslandshandelskammer, die die deutsche Wirtschaft in einem ausländischen Markt wie den USA unterstützt.
- Ist die IHK-Mitgliedschaft Pflicht?
- Für die meisten Gewerbebetriebe in Deutschland ja - Mitgliedschaft und Beitrag sind gesetzlich vorgeschrieben. Reine Freiberufler sind in der Regel ausgenommen.