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Niederlassung

Eine Niederlassung ist eine Geschäftsstelle eines Unternehmens an einem weiteren Standort - keine eigene juristische Person, sondern Teil des Stammunternehmens.

Das deutsche Recht unterscheidet die Zweigniederlassung (eine selbständige, ins Handelsregister eingetragene Niederlassung mit eigener Leitung und Buchführung) von der unselbständigen Niederlassung (einer bloßen abhängigen Geschäftsstelle). Eine Niederlassung ist keine Tochtergesellschaft: Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, das Mutterunternehmen haftet unmittelbar.

Beim Markteintritt in die USA ist die Registrierung einer „Branch" der deutschen Gesellschaft möglich, aber unüblich; meist wird stattdessen eine US-Tochter (LLC oder Corporation) gegründet, um die US-Haftung abzugrenzen und die Besteuerung zu vereinfachen.

Siehe auch: Tochtergesellschaft, GmbH

Haeufige Fragen

Niederlassung oder Tochtergesellschaft für den US-Markt?
Die meisten deutschen Unternehmen gründen eine US-Tochter statt einer Niederlassung. Eine Tochter ist eine eigene US-Gesellschaft, die die Haftung der Mutter begrenzt und als US-Unternehmen besteuert wird; eine Branch setzt die deutsche Mutter unmittelbar US-Haftung und -Steuerpflicht aus.
Wird eine Niederlassung gesondert eingetragen?
Eine selbständige Zweigniederlassung wird am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eingetragen; eine rein unselbständige Geschäftsstelle nicht. Keine von beiden wird zu einer eigenen juristischen Person.