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Tochtergesellschaft

Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das von einer Muttergesellschaft beherrscht wird - in der Regel über die Mehrheit der Anteile.

Anders als eine Niederlassung ist eine Tochtergesellschaft eine eigene juristische Person mit eigener Haftung. Das ist die Struktur, mit der die meisten deutschen Unternehmen in den USA tätig sind: Die deutsche Mutter (etwa eine GmbH oder AG) hält eine US-Tochter - meist eine US-LLC oder Corporation -, die US-Personal beschäftigt, US-Verträge schließt und US-Steuern zahlt, während die Haftung in der US-Einheit eingegrenzt bleibt.

Viele Einträge in diesem Verzeichnis, die zu großen deutschen Marken gehören, sind genau das: US-Töchter deutscher Muttergesellschaften.

Siehe auch: Niederlassung, GmbH

Haeufige Fragen

Ist eine US-Tochter eines deutschen Unternehmens „deutsch"?
Für dieses Verzeichnis ja - eine US-Tochter oder Niederlassung eines deutschen Unternehmens gilt als deutsches Unternehmen. Sie ist zwar eine US-Gesellschaft, aber deutsch-geführt und in deutschem Eigentum - genau diese Verbindung wird hier gelistet.
Worin unterscheidet sich eine Tochter von einer Niederlassung?
Eine Tochter ist eine eigene juristische Person mit eigener Haftung und Steuerpflicht; eine Niederlassung ist Teil der Mutter, die unmittelbar haftet. Für den US-Markteintritt sind Töchter die übliche Wahl.